Mobilität

E-Mobilität und Ladeinfrastuktur für Glandorf

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf und wird sich in den nächsten Jahren sehr schnell durchsetzen und verbreiten. Daran besteht kein Zweifel. Alle Automobilhersteller steigen nun massiv in die Großserienproduktion von Elektrofahrzeugen ein. Die derzeit hohen staatlichen Zuschüsse zum Kaufpreis und Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer machen eine Anschaffung interessant.
Aufgrund des Klimawandels und des enorm hohen Handlungsbedarfes zur Reduzierung der CO2 Emissionen ist das Elektrofahrzeug in Anbetracht der derzeitigen technischen Möglichkeiten die einzige Technologie, die relativ zeitnah in großen Stückzahlen umsetzbar ist und somit einen wichtigen und nötigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Glandorf bietet sehr gute Möglichkeiten für den Einsatz von Elektrofahrzeugen. Hier haben viele Menschen die Möglichkeit an ihrem Haus, der Wohnung oder der Garage eine Ladestation zum Aufladen des Fahrzeugs zu installieren. Die Gelegenheit ist günstig. Derzeit zahlt die staatliche KfW-Bank bei einem Kauf einer Ladestation 900,- € dazu. Die einzige Voraussetzung für die Förderung der Ladestation ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Der Strom kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus eigener Stromerzeugung aus einer Photovoltaikanlage erfolgen. Hier ergibt sich ein weiterer Vorteil aus der Kombination dieser beiden Technologien: bei sonnigem Wetter mit Stromüberschuss aus der Photovoltaikanlage kann der Strom sinnvoll in der Autobatterie gespeichert werden und das Fahrzeug kostenlos laden. In Zukunft wird es möglich sein Haus, Auto und Solaranlage intelligent zu verbinden und mit einem Energiemanagement den Strom so zu nutzen, wie es am sinnvollsten ist (Vehicle to Grid-Technologie). Damit kann man viel für die Umwelt tun und nebenbei eine Menge Geld sparen!
Aber nicht alle Glandorfer Einwohner haben die Möglichkeit auf den Zugriff einer eignen Ladestation. Auch für Besucher und Gäste soll es attraktiv sein, nach Glandorf zu kommen. Wir brauchen also auch öffentliche Ladestationen in Glandorf. Derzeit haben wir zwei Stationen, die schon genutzt werden können: bei den Autohäusern Erpenbeck und Krause. Leider liegen diese Stationen aber ein wenig außerhalb. Wir benötigen auch öffentliche Ladestation im Ortskern!
Attraktiv ist es, wenn das Auto nahe dem Ortskern an einer Ladestation zum Aufladen abgestellt werden kann, um dann Einkäufe zu erledigen, Gespräche bei der Bank oder der Gemeindeverwaltung zu führen, oder gemütlich ein Eis auf dem Thie zu geniessen.
Eine Gleichstrom-Ladestation (DC) kann in einer Stunde das Auto wieder vollladen. Eine Wechselstromanlage (AC) benötigt länger, aber dennoch ist Zeit genug die Batterie wieder mit vielen Kilometern Laufleistung aufzufrischen. So kann man das Nützliche mit dem Praktischen bequem verbinden.

Im Glandorfer Rat wird das Thema derzeit immer noch diskutiert, in unseren Nachbargemeinden Bad Laer, Bad Iburg und Lienen gibt es diese Möglichkeiten schon! Warum nicht in Glandorf ?
Haben die derzeit im Rat vertretenen Parteien die Notwendigkeit nicht früh genug erkannt oder die Prioritäten falsch gesetzt?

Das möchten wir ändern. Dafür setzen wir uns ein.
Sprechen Sie uns an und diskutieren Sie mit uns
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Aktuelle Förderprogramme für E-Mobilität- Stand April 2021

  1. Neufahrzeuge
FahrzeugtypNetto-Listenpreis BasismodellBundes-anteilHersteller-anteilGesamt (netto)
Elektroautobis 40.000 €6000 €3000 €9000 €
Elektroautoüber 40.000 € bis 65.000 €5000 €2500 €7500 €
Plug-In-Hybridbis 40.000 €4500 €2250 €6750 €
Plug-In-Hybridüber 40.000 € bis 65.000 €3750 €1875 €5625 €
Quelle: Bafa. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland
  1. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge

Auch Leasingfahrzeuge und junge gebrauchte Fahrzeuge bei der 2. Zulassung werden gefördert.
Detaillierte Informationen finden sie z. B. auf der Internetseite der BAFA:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

  1. Kfz-Steuerbefreiung

E-Autos bleiben steuerfrei!
Die Bundesregierung will die E-Mobilität weiter vorantreiben und erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Deshalb bleiben E-Autos auch weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für zwischen 2020 und 2025 erstmals zugelassene Elektro-Pkw.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kfz-steuer-1759368

  1. E-Ladesäulen für private Haushalte

Die KfW-Bank zahlt einen Zuschuss von 900,-€ für eine E-Ladesäule:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Ladestationen-für-Elektroautos/

  1. Ladeinfrastruktur für Gemeinden, Einzelhandel und Hotel- und Gastgewerbe

Gefördert wird mit bis zu 80% die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html

  1. Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2021/031-scheuer-ladeinfrastruktur-vor-ort.html

Gründe, die für eine schnelle Einführung der Elektromobilität sprechen

  • keine direkten CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb
  • Die gesamten CO₂-Emissionen über ihren ganzen Lebenszyklus, von der Beschaffung der Rohstoffe bis zum Recycling (CO₂-Footprint) eines Elektrofahrzeuges sind ab ca. 40.000–80.000 km geringer als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (Die genaue km-Grenze ist abhängig von der Batteriegröße, vom Fahrzeuggewicht und vom regenerativen Anteil des Ladestroms)
  • keine NOx-Emissionen durch Verbrennungsabgase
  • geringe Feinstaubemissionen im Fahrbetrieb, da durch die Rekuperation das Fahrzeug abgebremst
  • werden kann und weniger mechanisches Bremsen erforderlich ist
  • geringe Geräuschemission, da keine Motorgeräusche auftreten
  • keine Emissionen in geschlossener Umgebung (Parkhaus, Tunnel, Garage)
  • keine negativen Eigenschaften beim Kaltstart oder auf Kurzstreckenfahrten
  • (Es treten keine extrem hohen Anfangs-Schadstoffemissionen wie bei Verbrennungsmotoren auf)
  • ausgediente Fahrzeugbatterien lassen sich als Pufferspeicher für regenerative Energien nutzen
  • (Speicherung des überschüssigen Stroms aus Sonnen- und Windenergie)
  • Ein Elektrofahrzeug benötigt deutlich weniger Strom als ein Wasserstofffahrzeug

Aufgrund des Klimawandels und des enorm hohen Handlungsbedarfes zur Reduzierung der CO₂ Emissionen ist das Elektrofahrzeug in Anbetracht der derzeitigen technischen Möglichkeiten die einzige Technologie, die relativ zeitnah in großen Stückzahlen umsetzbar ist und somit einen wichtigen und nötigen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.